Das Bundeskabinett beschloss am 27. September 2011 einen neuen Aktionsplan zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung. Er knüpft an den ersten Aktionsplan aus dem Jahr 2003 an und berücksichtigt die Ergebnisse der Arbeit des Runden Tisches "Sexueller Kindesmissbrauch" und der Unabhängigen Beauftragten zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs, Dr. Christine Bergmann. Der Aktionsplan entwickelt ein Gesamtkonzept sowie spezifische Maßnahmen, um den Schutz von Mädchen und Jungen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung zu stärken. Dabei setzt er folgende Schwerpunkte:
• Prävention
• Intervention
• Digitale Kommunikationsnetze
• Handel von Kindern zum Zweck der sexuellen Ausbeutung
• Sexuelle Ausbeutung durch reisende Sexualstraftäter
• Forschung und Wissen
• Internationale Zusammenarbeit
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Aktionsplan 2011